BGH · Urteil vom 29.07.2021 · III ZR 179/20
Plattformen dürfen nicht ohne Anhörung sperren
Der BGH erklärt Lösch- und Sperrklauseln eines sozialen Netzwerks für unwirksam, soweit sie keine Information über die Entfernung und keine Möglichkeit zur Gegenäußerung vorsehen.
- Verfahrensstand
- abgeschlossen
- Ergebnis
- Erfolg Creator-Seite
- Plattformen
- Alle Plattformen
- Konflikttyp
- Accountsperre, Content-Löschung, AGB-Kontrolle
Sachverhalt
Ein Netzwerk hatte Beiträge gelöscht und Konten vorübergehend gesperrt, gestützt auf eigene Gemeinschaftsstandards zu „Hassrede“ — ohne die Betroffenen vorab oder unverzüglich danach anzuhören.
Entscheidung
Die AGB-Klauseln sind nach § 307 BGB unwirksam: Die Plattform muss über Entfernungen informieren und bei Kontosperren grundsätzlich vorab anhören.
Tragende Gründe
Plattformen dürfen Kommunikationsstandards setzen, müssen aber die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte der Nutzer berücksichtigen; verfahrenslose Sanktionen benachteiligen Nutzer unangemessen.
Redaktioneller Leitsatz
„Sperr- und Löschklauseln ohne Anhörungsverfahren benachteiligen Nutzer unangemessen und sind unwirksam.“
Was das für Creator bedeutet
Der zentrale Hebel gegen intransparente Sperren: Wer ohne Begründung und Anhörung gesperrt wird, kann Wiederherstellung verlangen. Grundlage fast jeder Account-Eskalation.
Praktische Schritte
- 01Sperrmitteilung und fehlende Begründung dokumentieren
- 02Anhörung und Wiederherstellung unter Fristsetzung verlangen
- 03Bei laufendem Umsatzverlust Eilrechtsschutz prüfen
Quelle & Prüfstatus
- Fundstelle
- Pressemitteilung BGH; amtliche Veröffentlichung
- Geprüft am
- 2026-08-16 · Dr. Sarafi Rechtsanwälte