BVerfG · Beschluss vom 19.12.2021 · 1 BvR 1073/20
Auskunft über Hetzer: Machtkritik schützt keine Schmähung
Das BVerfG stärkt Betroffene massiver Online-Beschimpfungen: Gerichte müssen bei der Auskunft über Nutzerdaten die Persönlichkeitsrechte konsequent gewichten, statt Beleidigungen pauschal als zulässige „Machtkritik“ einzuordnen.
- Verfahrensstand
- abgeschlossen
- Ergebnis
- Erfolg Creator-Seite
- Plattformen
- Alle Plattformen
- Konflikttyp
- Beleidigung, Plattformauskunft
Sachverhalt
Eine Politikerin verlangte von einem Netzwerk Auskunft über Nutzer, die sie mit drastischen, teils sexualisierten Beschimpfungen überzogen hatten; die Instanzgerichte hatten viele Kommentare für hinnehmbar erklärt.
Entscheidung
Die Abwägung der Fachgerichte verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht; auch Personen des öffentlichen Lebens müssen herabsetzende Beschimpfungen nicht als „sachbezogene Kritik“ dulden.
Tragende Gründe
Meinungsfreiheit deckt scharfe Kritik, aber keine Diffamierung der Person; die Gerichte müssen den konkreten Aussagegehalt und Kontext würdigen.
Redaktioneller Leitsatz
„Herabsetzende Beschimpfungen sind auch gegenüber Personen des öffentlichen Lebens nicht als Machtkritik hinzunehmen.“
Was das für Creator bedeutet
Grundlage für Auskunftsverfahren gegen anonyme Hetzer — der Weg, um hinter Wegwerf-Accounts identifizierbare Anspruchsgegner zu finden.
Praktische Schritte
- 01Kommentare mit Kontext sichern, nicht nur Ausschnitte
- 02Auskunftsverfahren gegen die Plattform prüfen
- 03Ansprüche gegen identifizierte Verfasser durchsetzen
Quelle & Prüfstatus
- Fundstelle
- Amtliche Veröffentlichung BVerfG
- Geprüft am
- 2026-08-16 · Dr. Sarafi Rechtsanwälte