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BeschlussPlattformrechtÄußerungsrechtrechtskräftig

OLG München · Beschluss vom 24.08.2018 · 18 W 1294/18

Kein schrankenloses virtuelles Hausrecht

Das OLG München untersagt einem Netzwerk im Eilverfahren, einen zulässigen Meinungsbeitrag zu löschen: Das „virtuelle Hausrecht“ endet an der Meinungsfreiheit des Nutzers.

Verfahrensstand
Eilverfahren
Ergebnis
Erfolg Creator-Seite
Plattformen
Alle Plattformen
Konflikttyp
Content-Löschung, Virtuelles Hausrecht

Sachverhalt

Ein Kommentar war als „Hassrede“ gelöscht worden, obwohl er die Grenze zulässiger Meinungsäußerung nicht überschritt.

Entscheidung

Die Plattform darf zulässige Meinungsäußerungen nicht unter Berufung auf eigene Standards entfernen; der Nutzer hat einen Wiederherstellungsanspruch.

Tragende Gründe

Der Nutzungsvertrag ist mittelbar grundrechtsgebunden; Gemeinschaftsstandards können die Meinungsfreiheit nicht beliebig verkürzen.

Redaktioneller Leitsatz

Zulässige Meinungsäußerungen sind auch gegen Plattform-Standards wiederherstellbar.

Was das für Creator bedeutet

Frühes Leiturteil für Content-Wiederherstellung — relevant für alle, deren Beiträge trotz zulässigen Inhalts moderiert werden.

Praktische Schritte

  • 01Gelöschten Beitrag im Wortlaut sichern
  • 02Äußerungsrechtliche Zulässigkeit prüfen lassen
  • 03Wiederherstellung ggf. im Eilverfahren durchsetzen

Quelle & Prüfstatus

Fundstelle
Veröffentlichte Entscheidungssammlung
Geprüft am
2026-08-16 · Dr. Sarafi Rechtsanwälte