OLG München · Beschluss vom 24.08.2018 · 18 W 1294/18
Kein schrankenloses virtuelles Hausrecht
Das OLG München untersagt einem Netzwerk im Eilverfahren, einen zulässigen Meinungsbeitrag zu löschen: Das „virtuelle Hausrecht“ endet an der Meinungsfreiheit des Nutzers.
- Verfahrensstand
- Eilverfahren
- Ergebnis
- Erfolg Creator-Seite
- Plattformen
- Alle Plattformen
- Konflikttyp
- Content-Löschung, Virtuelles Hausrecht
Sachverhalt
Ein Kommentar war als „Hassrede“ gelöscht worden, obwohl er die Grenze zulässiger Meinungsäußerung nicht überschritt.
Entscheidung
Die Plattform darf zulässige Meinungsäußerungen nicht unter Berufung auf eigene Standards entfernen; der Nutzer hat einen Wiederherstellungsanspruch.
Tragende Gründe
Der Nutzungsvertrag ist mittelbar grundrechtsgebunden; Gemeinschaftsstandards können die Meinungsfreiheit nicht beliebig verkürzen.
Redaktioneller Leitsatz
„Zulässige Meinungsäußerungen sind auch gegen Plattform-Standards wiederherstellbar.“
Was das für Creator bedeutet
Frühes Leiturteil für Content-Wiederherstellung — relevant für alle, deren Beiträge trotz zulässigen Inhalts moderiert werden.
Praktische Schritte
- 01Gelöschten Beitrag im Wortlaut sichern
- 02Äußerungsrechtliche Zulässigkeit prüfen lassen
- 03Wiederherstellung ggf. im Eilverfahren durchsetzen
Quelle & Prüfstatus
- Fundstelle
- Veröffentlichte Entscheidungssammlung
- Geprüft am
- 2026-08-16 · Dr. Sarafi Rechtsanwälte