Agenturvertrag und Vermittlungsprovision: Typische Konfliktklauseln
Zwischen Creator und Agentur entzünden sich Konflikte fast immer an denselben Klauseln: Provision auf Eigenakquise, Nachlauf und Kundenschutz.
Autor
Redaktion CREATORGUARD
Fachliche Prüfung
Dr. Sarafi Rechtsanwälte
Rechtsstand
2026-08-01
Lesezeit
6 Min
Provision auf Eigenakquise
Schuldet der Creator Provision auch für Deals, die er selbst an Land zieht? Viele Verträge sagen ja — pauschal auf „alle Einnahmen im Vertragszeitraum“. Wer das nicht will, muss es ausschließen, bevor es gilt.
Nachlaufprovisionen und Kundenschutz
Provisionen auf Folgedeals nach Vertragsende und weiträumige Kundenschutzklauseln können den Wechsel zur nächsten Agentur wirtschaftlich blockieren. Zulässigkeit und Reichweite solcher Klauseln sind AGB-rechtlich begrenzbar — im Streit wie in der Verhandlung.
Transparenz und Abrechnung
Auskunfts- und Abrechnungsrechte gehören ausdrücklich in den Vertrag: Deal-Konditionen offen, Zahlungsflüsse nachvollziehbar, Reporting-Takt fixiert. Intransparenz ist der häufigste Kündigungsgrund — und der am schwersten beweisbare.
Was Sie jetzt sichern sollten
- 01Provisionspflicht je Einnahmequelle klären
- 02Nachlaufklauseln zeitlich begrenzen
- 03Abrechnungsrechte ausdrücklich vereinbaren
FAQ
Gilt eine Klausel automatisch, weil ich unterschrieben habe?
Nein — überraschende oder unangemessen benachteiligende Klauseln in Standardverträgen können nach AGB-Recht unwirksam sein. Das ersetzt aber keine sorgfältige Prüfung vor Unterschrift.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- BGB §§ 305 ff., 652 ff.
Vertragskonflikt einordnen
Für Creator- wie Agenturseite.
WeiterPassendes Fachgebiet: Management-, Agentur- & Kooperationsverträge