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UrteilPersönlichkeitsrechtrechtskräftig

BGH · Urteil vom 21.01.2021 · I ZR 120/19

Clickbait kostet: Lizenzgebühr für Prominenten-Bild

Wer das Bild einer prominenten Person als reinen Klickköder ohne redaktionellen Bezug nutzt, schuldet eine fiktive Lizenzgebühr.

Verfahrensstand
abgeschlossen
Ergebnis
Erfolg Creator-Seite
Plattformen
Alle Plattformen
Konflikttyp
Bildnisrecht, Clickbait

Sachverhalt

Ein Medienunternehmen hatte das Foto eines bekannten Moderators für ein Gewinnspiel-Posting genutzt, das mit ihm inhaltlich nichts zu tun hatte.

Entscheidung

Die Bildnutzung als Clickbait ohne Berichterstattungsbezug verletzt das Recht am eigenen Bild; angemessen war eine Lizenzgebühr von 20.000 Euro.

Tragende Gründe

Der Werbewert einer Person darf nicht ohne Zustimmung zur Reichweitengenerierung ausgebeutet werden.

Redaktioneller Leitsatz

Clickbait mit fremdem Bildnis begründet Anspruch auf fiktive Lizenzgebühr.

Was das für Creator bedeutet

Direkt übertragbar auf Creator: Wird Ihr Gesicht für fremde Reichweite eingespannt, ist das ein bezifferbarer Lizenzschaden.

Praktische Schritte

  • 01Nutzung, Reichweite und Kontext des fremden Postings sichern
  • 02Lizenzschaden auf Basis des eigenen Werbewerts geltend machen

Quelle & Prüfstatus

Fundstelle
Amtliche Veröffentlichung (Clickbait)
Geprüft am
2026-08-16 · Dr. Sarafi Rechtsanwälte