BGH · Urteil vom 21.01.2021 · I ZR 120/19
Clickbait kostet: Lizenzgebühr für Prominenten-Bild
Wer das Bild einer prominenten Person als reinen Klickköder ohne redaktionellen Bezug nutzt, schuldet eine fiktive Lizenzgebühr.
- Verfahrensstand
- abgeschlossen
- Ergebnis
- Erfolg Creator-Seite
- Plattformen
- Alle Plattformen
- Konflikttyp
- Bildnisrecht, Clickbait
Sachverhalt
Ein Medienunternehmen hatte das Foto eines bekannten Moderators für ein Gewinnspiel-Posting genutzt, das mit ihm inhaltlich nichts zu tun hatte.
Entscheidung
Die Bildnutzung als Clickbait ohne Berichterstattungsbezug verletzt das Recht am eigenen Bild; angemessen war eine Lizenzgebühr von 20.000 Euro.
Tragende Gründe
Der Werbewert einer Person darf nicht ohne Zustimmung zur Reichweitengenerierung ausgebeutet werden.
Redaktioneller Leitsatz
„Clickbait mit fremdem Bildnis begründet Anspruch auf fiktive Lizenzgebühr.“
Was das für Creator bedeutet
Direkt übertragbar auf Creator: Wird Ihr Gesicht für fremde Reichweite eingespannt, ist das ein bezifferbarer Lizenzschaden.
Praktische Schritte
- 01Nutzung, Reichweite und Kontext des fremden Postings sichern
- 02Lizenzschaden auf Basis des eigenen Werbewerts geltend machen
Quelle & Prüfstatus
- Fundstelle
- Amtliche Veröffentlichung (Clickbait)
- Geprüft am
- 2026-08-16 · Dr. Sarafi Rechtsanwälte