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Deepfakes, Voice Cloning und KI-Imitate: Rechte an Bild, Stimme und Identität

KI macht Ihre Identität kopierbar — Ihr Recht daran nicht. Gesicht, Stimme und Name bleiben geschützte Vermögenswerte, auch gegen synthetische Imitate.

Autor

Redaktion CREATORGUARD

Fachliche Prüfung

Dr. Sarafi Rechtsanwälte

Rechtsstand

2026-08-01

Lesezeit

7 Min

Die Rechtslage ist besser als ihr Ruf

Deepfakes verletzen das Recht am eigenen Bild, Voice Clones das allgemeine Persönlichkeitsrecht; kommerzielle Imitate greifen zusätzlich in die vermögenswerten Bestandteile der Identität ein — die Linie, die der BGH seit der Marlene-Dietrich-Entscheidung zieht. Neu ist die Technik, nicht das Schutzkonzept.

Takedown-Geschwindigkeit als Erfolgsfaktor

Synthetische Inhalte verbreiten sich schneller, als Gerichte arbeiten. Deshalb laufen Plattform-Takedowns (inkl. der Meldewege für manipulierte Medien) parallel zur rechtlichen Durchsetzung gegen Ersteller und Verbreiter.

Kommerzielle Imitate: Lizenzschaden beziffern

Wird mit Ihrem KI-Double geworben oder gescammt, entsteht ein bezifferbarer Lizenzschaden — zusätzlich zu Unterlassung und Löschung. Die Clickbait-Rechtsprechung des BGH liefert die Bewertungslogik.

Was Sie jetzt sichern sollten

  • 01Imitat mit URL, Datum und Verbreitung sichern
  • 02Plattform-Meldung für manipulierte Medien nutzen
  • 03Bei kommerzieller Nutzung: Lizenzschaden dokumentieren

FAQ

Der Ersteller sitzt im Ausland — bin ich machtlos?

Nein: Takedowns wirken plattformweit, Verbreiter im Inland sind greifbar, und gegen Plattformen bestehen nach qualifiziertem Hinweis Löschpflichten auch für kerngleiche Varianten.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • BGH, Urt. v. 01.12.1999 – I ZR 49/97
  • BGH, Urt. v. 21.01.2021 – I ZR 120/19
  • KUG §§ 22, 23

Deepfake-Fall melden

Takedown und Anspruchssicherung parallel.

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Passendes Fachgebiet: Persönlichkeitsrecht, Bildnis, Stimme & Deepfakes