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UrteilÄußerungsrechtPersönlichkeitsrechtPlattformrechtnicht rechtskräftig

OLG Frankfurt a. M. · Urteil vom 25.01.2024 · 16 U 65/22

Plattform muss kerngleiche Falschzitate proaktiv löschen

Nach Kenntnis von einem rechtsverletzenden Falschzitat-Meme muss die Plattform auch kerngleiche Varianten ohne erneuten Einzelhinweis entfernen.

⚠ Diese Entscheidung ist nicht rechtskräftig (abgeschlossen). Die Einordnung kann sich in höherer Instanz ändern.

Verfahrensstand
abgeschlossen
Ergebnis
Erfolg Creator-Seite
Plattformen
Alle Plattformen
Konflikttyp
Falschzitat, Plattformhaftung, Löschpflichten

Sachverhalt

Ein erfundenes Zitat kursierte als Meme in zahllosen Varianten; die Betroffene hatte ein Exemplar gemeldet, die Plattform löschte aber nur exakt gemeldete Kopien.

Entscheidung

Die Plattform trifft nach dem Erst-Hinweis eine Prüf- und Löschpflicht für sinngleiche Inhalte; das bloße Notice-and-Takedown je Einzel-URL genügt nicht.

Tragende Gründe

Wer Kenntnis von einer klaren Persönlichkeitsrechtsverletzung hat, muss zumutbare Vorkehrungen gegen deren identische Weiterverbreitung treffen.

Redaktioneller Leitsatz

Nach qualifiziertem Hinweis erstreckt sich die Löschpflicht auf kerngleiche Inhalte.

Was das für Creator bedeutet

Wichtig gegen virale Falschzitate und Meme-Wellen: Ein sauber dokumentierter Erst-Hinweis skaliert die Löschpflicht auf alle Varianten.

Praktische Schritte

  • 01Falschzitat und Varianten systematisch dokumentieren
  • 02Qualifizierten Hinweis an die Plattform formulieren lassen
  • 03Fortbestehende Varianten nachverfolgen und eskalieren

Quelle & Prüfstatus

Fundstelle
Pressemitteilung OLG Frankfurt
Geprüft am
2026-08-16 · Dr. Sarafi Rechtsanwälte