OLG Frankfurt a. M. · Urteil vom 25.01.2024 · 16 U 65/22
Plattform muss kerngleiche Falschzitate proaktiv löschen
Nach Kenntnis von einem rechtsverletzenden Falschzitat-Meme muss die Plattform auch kerngleiche Varianten ohne erneuten Einzelhinweis entfernen.
⚠ Diese Entscheidung ist nicht rechtskräftig (abgeschlossen). Die Einordnung kann sich in höherer Instanz ändern.
- Verfahrensstand
- abgeschlossen
- Ergebnis
- Erfolg Creator-Seite
- Plattformen
- Alle Plattformen
- Konflikttyp
- Falschzitat, Plattformhaftung, Löschpflichten
Sachverhalt
Ein erfundenes Zitat kursierte als Meme in zahllosen Varianten; die Betroffene hatte ein Exemplar gemeldet, die Plattform löschte aber nur exakt gemeldete Kopien.
Entscheidung
Die Plattform trifft nach dem Erst-Hinweis eine Prüf- und Löschpflicht für sinngleiche Inhalte; das bloße Notice-and-Takedown je Einzel-URL genügt nicht.
Tragende Gründe
Wer Kenntnis von einer klaren Persönlichkeitsrechtsverletzung hat, muss zumutbare Vorkehrungen gegen deren identische Weiterverbreitung treffen.
Redaktioneller Leitsatz
„Nach qualifiziertem Hinweis erstreckt sich die Löschpflicht auf kerngleiche Inhalte.“
Was das für Creator bedeutet
Wichtig gegen virale Falschzitate und Meme-Wellen: Ein sauber dokumentierter Erst-Hinweis skaliert die Löschpflicht auf alle Varianten.
Praktische Schritte
- 01Falschzitat und Varianten systematisch dokumentieren
- 02Qualifizierten Hinweis an die Plattform formulieren lassen
- 03Fortbestehende Varianten nachverfolgen und eskalieren
Quelle & Prüfstatus
- Fundstelle
- Pressemitteilung OLG Frankfurt
- Geprüft am
- 2026-08-16 · Dr. Sarafi Rechtsanwälte