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UrteilWettbewerbsrechtrechtskräftig

BGH · Urteil vom 09.09.2021 · I ZR 90/20

Influencer I: Wann Tap Tags Werbung sind

Der BGH zieht die Grundlinien der Werbekennzeichnung: Erhält die Influencerin eine Gegenleistung, ist der Beitrag Werbung und muss gekennzeichnet werden; ohne Gegenleistung kommt es auf den werblichen Überschuss an.

Verfahrensstand
abgeschlossen
Ergebnis
Grundsatzentscheidung
Plattformen
Instagram
Konflikttyp
Werbekennzeichnung, Tap Tags

Sachverhalt

Eine Fitness-Influencerin verlinkte Hersteller über Tap Tags; für einen Beitrag („Raspberry Jam“) hatte sie eine Gegenleistung erhalten, für andere nicht.

Entscheidung

Beiträge mit Gegenleistung sind stets als Werbung zu kennzeichnen; Beiträge ohne Gegenleistung nur, wenn sie nach ihrem Gesamteindruck übertrieben werblich sind.

Tragende Gründe

Die Förderung fremden Wettbewerbs ist kennzeichnungspflichtig, wenn der kommerzielle Zweck nicht ohnehin erkennbar ist; redaktionell veranlasste Verlinkung bleibt zulässig.

Redaktioneller Leitsatz

Gegenleistung macht den Beitrag zur kennzeichnungspflichtigen Werbung; im Übrigen zählt der werbliche Gesamteindruck.

Was das für Creator bedeutet

Die Betriebsanleitung für jeden Feed: Gegenleistung = Kennzeichnung, immer. Ohne Gegenleistung entscheidet der werbliche Überschuss — Tap Tags allein reichen nicht.

Praktische Schritte

  • 01Kampagnen-Posts konsequent als Werbung kennzeichnen
  • 02Gegenleistungen sauber dokumentieren (auch Produkte und Reisen)
  • 03Eigenwerbung und redaktionelle Empfehlungen abgrenzen

Quelle & Prüfstatus

Fundstelle
Amtliche Veröffentlichung (Influencer I)
Geprüft am
2026-08-16 · Dr. Sarafi Rechtsanwälte