BGH · Urteil vom 09.09.2021 · I ZR 90/20
Influencer I: Wann Tap Tags Werbung sind
Der BGH zieht die Grundlinien der Werbekennzeichnung: Erhält die Influencerin eine Gegenleistung, ist der Beitrag Werbung und muss gekennzeichnet werden; ohne Gegenleistung kommt es auf den werblichen Überschuss an.
- Verfahrensstand
- abgeschlossen
- Ergebnis
- Grundsatzentscheidung
- Plattformen
- Konflikttyp
- Werbekennzeichnung, Tap Tags
Sachverhalt
Eine Fitness-Influencerin verlinkte Hersteller über Tap Tags; für einen Beitrag („Raspberry Jam“) hatte sie eine Gegenleistung erhalten, für andere nicht.
Entscheidung
Beiträge mit Gegenleistung sind stets als Werbung zu kennzeichnen; Beiträge ohne Gegenleistung nur, wenn sie nach ihrem Gesamteindruck übertrieben werblich sind.
Tragende Gründe
Die Förderung fremden Wettbewerbs ist kennzeichnungspflichtig, wenn der kommerzielle Zweck nicht ohnehin erkennbar ist; redaktionell veranlasste Verlinkung bleibt zulässig.
Redaktioneller Leitsatz
„Gegenleistung macht den Beitrag zur kennzeichnungspflichtigen Werbung; im Übrigen zählt der werbliche Gesamteindruck.“
Was das für Creator bedeutet
Die Betriebsanleitung für jeden Feed: Gegenleistung = Kennzeichnung, immer. Ohne Gegenleistung entscheidet der werbliche Überschuss — Tap Tags allein reichen nicht.
Praktische Schritte
- 01Kampagnen-Posts konsequent als Werbung kennzeichnen
- 02Gegenleistungen sauber dokumentieren (auch Produkte und Reisen)
- 03Eigenwerbung und redaktionelle Empfehlungen abgrenzen
Quelle & Prüfstatus
- Fundstelle
- Amtliche Veröffentlichung (Influencer I)
- Geprüft am
- 2026-08-16 · Dr. Sarafi Rechtsanwälte