BGH · Urteil vom 02.06.2022 · I ZR 140/15
YouTube II: Die EuGH-Linie im deutschen Recht
Der BGH setzt die EuGH-Vorgaben um: Plattformen haften als Täter, wenn sie nach konkretem Hinweis rechtsverletzende Inhalte nicht unverzüglich sperren.
- Verfahrensstand
- abgeschlossen
- Ergebnis
- Grundsatzentscheidung
- Plattformen
- YouTube
- Konflikttyp
- Plattformhaftung, Takedown
Sachverhalt
Fortsetzung des langjährigen Verfahrens eines Musikproduzenten gegen YouTube wegen nutzergenerierter Uploads.
Entscheidung
Nach qualifiziertem Hinweis muss die Plattform unverzüglich handeln; sonst haftet sie selbst auf Unterlassung und ggf. Schadensersatz.
Tragende Gründe
Die Grundsätze der EuGH-Entscheidung YouTube/Cyando gelten unmittelbar für die täterschaftliche Haftung im deutschen Urheberrecht.
Redaktioneller Leitsatz
„Qualifizierter Hinweis + Untätigkeit = täterschaftliche Haftung der Plattform.“
Was das für Creator bedeutet
Macht qualifizierte Hinweise zum schärfsten Werkzeug gegen Freebooting — und definiert, was Plattformen nach Meldung leisten müssen.
Praktische Schritte
- 01Hinweise mit Werk-, Rechte- und URL-Nachweis formulieren
- 02Reaktionsfristen der Plattform dokumentieren
Quelle & Prüfstatus
- Fundstelle
- Amtliche Veröffentlichung (YouTube II)
- Geprüft am
- 2026-08-16 · Dr. Sarafi Rechtsanwälte