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UrteilUrheberrechtrechtskräftig

EuGH · Urteil vom 29.07.2019 · C-476/17 · ECLI:EU:C:2019:624

Pelham: Sampling zwischen Kunstfreiheit und Leistungsschutz

Der EuGH entscheidet den jahrzehntelangen Sampling-Streit: Auch kurze Audiofragmente sind geschützt — es sei denn, sie sind im neuen Werk nicht wiedererkennbar.

Verfahrensstand
abgeschlossen
Ergebnis
Grundsatzentscheidung
Plattformen
Spotify, Alle Plattformen
Konflikttyp
Sampling, Remix

Sachverhalt

Ein Produzent hatte eine Zwei-Sekunden-Rhythmussequenz aus „Metall auf Metall“ von Kraftwerk gesampelt und geloopt.

Entscheidung

Die Übernahme eines Audiofragments greift in das Tonträgerherstellerrecht ein; ein in geänderter, nicht wiedererkennbarer Form genutztes Sample ist dagegen zulässig.

Tragende Gründe

Der Ausgleich zwischen Kunstfreiheit und Leistungsschutz erfolgt über die Wiedererkennbarkeit und die urheberrechtlichen Schranken.

Redaktioneller Leitsatz

Nicht wiedererkennbare Samples sind zulässig; wiedererkennbare brauchen eine Lizenz.

Was das für Creator bedeutet

Maßstab für Remixe, Sounds und Sample-Nutzung in Musik-Content — von Reels-Sounds bis Produktionen.

Praktische Schritte

  • 01Samples vor Release rechtlich einordnen lassen
  • 02Bearbeitungsgrad und Wiedererkennbarkeit dokumentieren

Quelle & Prüfstatus

Fundstelle
Amtliche Sammlung EuGH (Pelham / Metall auf Metall)
Geprüft am
2026-08-16 · Dr. Sarafi Rechtsanwälte