EuGH · Urteil vom 29.07.2019 · C-476/17 · ECLI:EU:C:2019:624
Pelham: Sampling zwischen Kunstfreiheit und Leistungsschutz
Der EuGH entscheidet den jahrzehntelangen Sampling-Streit: Auch kurze Audiofragmente sind geschützt — es sei denn, sie sind im neuen Werk nicht wiedererkennbar.
- Verfahrensstand
- abgeschlossen
- Ergebnis
- Grundsatzentscheidung
- Plattformen
- Spotify, Alle Plattformen
- Konflikttyp
- Sampling, Remix
Sachverhalt
Ein Produzent hatte eine Zwei-Sekunden-Rhythmussequenz aus „Metall auf Metall“ von Kraftwerk gesampelt und geloopt.
Entscheidung
Die Übernahme eines Audiofragments greift in das Tonträgerherstellerrecht ein; ein in geänderter, nicht wiedererkennbarer Form genutztes Sample ist dagegen zulässig.
Tragende Gründe
Der Ausgleich zwischen Kunstfreiheit und Leistungsschutz erfolgt über die Wiedererkennbarkeit und die urheberrechtlichen Schranken.
Redaktioneller Leitsatz
„Nicht wiedererkennbare Samples sind zulässig; wiedererkennbare brauchen eine Lizenz.“
Was das für Creator bedeutet
Maßstab für Remixe, Sounds und Sample-Nutzung in Musik-Content — von Reels-Sounds bis Produktionen.
Praktische Schritte
- 01Samples vor Release rechtlich einordnen lassen
- 02Bearbeitungsgrad und Wiedererkennbarkeit dokumentieren
Quelle & Prüfstatus
- Fundstelle
- Amtliche Sammlung EuGH (Pelham / Metall auf Metall)
- Geprüft am
- 2026-08-16 · Dr. Sarafi Rechtsanwälte