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UrheberrechtTikTokLeitfaden

Musik in Reels, Shorts und TikToks: Plattformlizenz ist nicht immer Kampagnenlizenz

Die Musikbibliothek der App wirkt wie ein Freifahrtschein. Für Werbung ist sie es fast nie — und genau dort entstehen die teuren Fälle.

Autor

Redaktion CREATORGUARD

Fachliche Prüfung

Dr. Sarafi Rechtsanwälte

Rechtsstand

2026-08-01

Lesezeit

6 Min

Was die Plattformlizenz deckt

Die Lizenzverträge der Plattformen decken regelmäßig die private, nicht-kommerzielle Nutzung durch Endnutzer. Kommerzielle Accounts und Brand-Kampagnen fallen häufig aus dem Lizenzumfang — dafür existieren separate Kataloge (Commercial Music Libraries).

Der klassische Fehler im Brand Deal

Gesponserter Content mit Chart-Sound aus der normalen Bibliothek: Für die Brand ist das eine ungelizenzierte Werbenutzung — Abmahnungen von Labels und Verlagen folgen regelmäßig. Die Verantwortung dafür sollte der Vertrag klären, bevor die Kampagne läuft.

Sampling und Remixe

Für eigene Sounds gilt die Pelham-Linie des EuGH: Wiedererkennbare Samples brauchen eine Lizenz, nicht wiedererkennbare nicht. Die Grenze ist einzelfallabhängig — vor Release prüfen ist billiger als nach Takedown streiten.

Was Sie jetzt sichern sollten

  • 01Bei Brand-Content nur Commercial Libraries oder lizenzierte Tracks
  • 02Musikverantwortung im Deal-Vertrag regeln
  • 03Sample-Nutzung vor Release einordnen lassen

FAQ

Der Sound war doch in der App verfügbar — reicht das nicht?

Verfügbarkeit ist keine Lizenz für jeden Zweck. Kommerzielle Nutzung braucht regelmäßig eine eigene Rechtekette.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • EuGH, Urt. v. 29.07.2019 – C-476/17

Kampagnen-Musik prüfen

Lizenzcheck vor Kampagnenstart.

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