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UrteilWettbewerbsrechtrechtskräftig

KG Berlin · Urteil vom 08.01.2019 · 5 U 83/18

Vreni Frost: Differenzierung statt Pauschalpflicht

Das Kammergericht differenziert früh: Nicht jede Verlinkung ist Werbung — redaktionell veranlasste Tap Tags ohne Gegenleistung können zulässig bleiben.

Verfahrensstand
abgeschlossen
Ergebnis
Teilerfolg
Plattformen
Instagram
Konflikttyp
Werbekennzeichnung, Tap Tags

Sachverhalt

Eine Bloggerin wehrte sich gegen eine einstweilige Verfügung, die ihr unbezahlte Produktverlinkungen als Schleichwerbung untersagte.

Entscheidung

Für einzelne Beiträge ohne Gegenleistung entfällt die Kennzeichnungspflicht; bei anderen mit werblichem Überschuss bleibt sie bestehen.

Tragende Gründe

Die Meinungs- und Medienfreiheit schützt redaktionelle Inhalte von Influencern; die Abgrenzung erfolgt beitragsbezogen.

Redaktioneller Leitsatz

Kennzeichnungspflicht ist beitragsbezogen zu beurteilen.

Was das für Creator bedeutet

Der Ursprung der heutigen BGH-Linie — und ein Beleg, dass sich juristische Gegenwehr gegen pauschale Abmahnwellen lohnt.

Praktische Schritte

  • 01Beitragsbezogen argumentieren, nicht profilbezogen
  • 02Abmahnungen von Verbänden nicht ungeprüft akzeptieren

Quelle & Prüfstatus

Fundstelle
Veröffentlichte Entscheidungssammlung
Geprüft am
2026-08-16 · Dr. Sarafi Rechtsanwälte