KG Berlin · Urteil vom 08.01.2019 · 5 U 83/18
Vreni Frost: Differenzierung statt Pauschalpflicht
Das Kammergericht differenziert früh: Nicht jede Verlinkung ist Werbung — redaktionell veranlasste Tap Tags ohne Gegenleistung können zulässig bleiben.
- Verfahrensstand
- abgeschlossen
- Ergebnis
- Teilerfolg
- Plattformen
- Konflikttyp
- Werbekennzeichnung, Tap Tags
Sachverhalt
Eine Bloggerin wehrte sich gegen eine einstweilige Verfügung, die ihr unbezahlte Produktverlinkungen als Schleichwerbung untersagte.
Entscheidung
Für einzelne Beiträge ohne Gegenleistung entfällt die Kennzeichnungspflicht; bei anderen mit werblichem Überschuss bleibt sie bestehen.
Tragende Gründe
Die Meinungs- und Medienfreiheit schützt redaktionelle Inhalte von Influencern; die Abgrenzung erfolgt beitragsbezogen.
Redaktioneller Leitsatz
„Kennzeichnungspflicht ist beitragsbezogen zu beurteilen.“
Was das für Creator bedeutet
Der Ursprung der heutigen BGH-Linie — und ein Beleg, dass sich juristische Gegenwehr gegen pauschale Abmahnwellen lohnt.
Praktische Schritte
- 01Beitragsbezogen argumentieren, nicht profilbezogen
- 02Abmahnungen von Verbänden nicht ungeprüft akzeptieren
Quelle & Prüfstatus
- Fundstelle
- Veröffentlichte Entscheidungssammlung
- Geprüft am
- 2026-08-16 · Dr. Sarafi Rechtsanwälte