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UrteilWettbewerbsrechtrechtskräftig

LG München I · Urteil vom 29.04.2019 · 4 HK O 14312/18

Cathy Hummels: Verifiziertes Profil, erkennbarer Zweck

Das LG München I weist die Klage eines Wettbewerbsverbands ab: Bei einem bekannten, verifizierten Profil ist der kommerzielle Zweck für die Nutzer erkennbar.

Verfahrensstand
abgeschlossen
Ergebnis
Erfolg Creator-Seite
Plattformen
Instagram
Konflikttyp
Werbekennzeichnung

Sachverhalt

Eine bekannte Influencerin hatte Marken in unbezahlten Posts verlinkt und war deswegen auf Unterlassung in Anspruch genommen worden.

Entscheidung

Keine Irreführung: Follower eines großen verifizierten Accounts erkennen den geschäftlichen Charakter des Auftritts.

Tragende Gründe

Der Gesamtauftritt lässt den kommerziellen Zweck nicht verschleiert erscheinen; ohne Gegenleistung fehlt es an verdeckter Werbung für Dritte.

Redaktioneller Leitsatz

Bei großen verifizierten Profilen kann der kommerzielle Gesamtzweck offensichtlich sein.

Was das für Creator bedeutet

Stützt die Verteidigung großer Accounts gegen Kennzeichnungs-Abmahnungen bei organischem Content.

Praktische Schritte

  • 01Profilstatus und Reichweite in der Verteidigung dokumentieren
  • 02Gegenleistungsfreiheit belegen

Quelle & Prüfstatus

Fundstelle
Veröffentlichte Entscheidungssammlung
Geprüft am
2026-08-16 · Dr. Sarafi Rechtsanwälte