LG München I · Urteil vom 29.04.2019 · 4 HK O 14312/18
Cathy Hummels: Verifiziertes Profil, erkennbarer Zweck
Das LG München I weist die Klage eines Wettbewerbsverbands ab: Bei einem bekannten, verifizierten Profil ist der kommerzielle Zweck für die Nutzer erkennbar.
- Verfahrensstand
- abgeschlossen
- Ergebnis
- Erfolg Creator-Seite
- Plattformen
- Konflikttyp
- Werbekennzeichnung
Sachverhalt
Eine bekannte Influencerin hatte Marken in unbezahlten Posts verlinkt und war deswegen auf Unterlassung in Anspruch genommen worden.
Entscheidung
Keine Irreführung: Follower eines großen verifizierten Accounts erkennen den geschäftlichen Charakter des Auftritts.
Tragende Gründe
Der Gesamtauftritt lässt den kommerziellen Zweck nicht verschleiert erscheinen; ohne Gegenleistung fehlt es an verdeckter Werbung für Dritte.
Redaktioneller Leitsatz
„Bei großen verifizierten Profilen kann der kommerzielle Gesamtzweck offensichtlich sein.“
Was das für Creator bedeutet
Stützt die Verteidigung großer Accounts gegen Kennzeichnungs-Abmahnungen bei organischem Content.
Praktische Schritte
- 01Profilstatus und Reichweite in der Verteidigung dokumentieren
- 02Gegenleistungsfreiheit belegen
Quelle & Prüfstatus
- Fundstelle
- Veröffentlichte Entscheidungssammlung
- Geprüft am
- 2026-08-16 · Dr. Sarafi Rechtsanwälte